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Aktuelles aus 2002
Aktuelles Kanzlei für Medien- und Wirtschaftsrecht
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Z I V I L R E C H T  Zivilrecht

29.10.2002 - Forderung wegen Inanspruchnahme von 0190-Dienst zurückgewiesen

Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Zahlungsforderung einer Telefonge-sellschaft für einen 0190-Dienst zurückgewiesen. Der Kunde hatte im Frühjahr 2001 Rechnungen in Höhe von rund 1200 Euro für die Inanspruchnahme von 0190-Diensten erhalten. Daraufhin forderter dieser die Telefongesellschaft auf, den Diensteanbieter zu nennen. Dem kam die Telefongesellschaft jedoch nicht nach. Als Begründung verwies sie darauf, der Kunde habe ja einen verkürzten Einzelgesprächsnachweis erhalten.

Das Gericht wollte dieser jedoch Argumentation nicht folgen: Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Telefongesellschaft, die schließlich das Inkasso für den 0190-Anbieter übernimmt, die Daten so kurz nach Rechnungsstellung nicht mehr ermitteln könne. Der Kunde muss daher zunächst die Rechnung nicht bezahlen, noch ist das Urteil (Az. 92 C 1440/02) aber nicht rechtskräftig.


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D I V E R S E  Diverse

24.10.2002 - CDU handelt sich wegen »Schröder Song« Ärger mit Sony Music ein

Weil die CDU eine parodistische Bearbeitung des aktuellen Charthits »The Ketchup Song« (Las Ketchup) auf ihrer Seite linkte, handelte sie sich Ärger mit Sony/ATV Music Publishing ein: Der Musikverlag beantragte am Donnerstag in Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die Partei. In dem Stück singt ein Stimmen-Immitator im Tonfall von Gerhard Schröder (SPD) »Ich sage: Rauf mit den Steuern, her mit der Kohle.«

Auf der CDU-Homepage kann das Stück in Form einer MP3-Datei angehört und auch heruntergeladen werden. Laut dpa verwies Sony Music darauf, dass keine entsprechenden Genehmigungen vorlägen. Geschäftsführer Balthasar Schramm warf der CDU »mangelnden Respekt vor geistigem Eigentum« vor.

Die CDU zeigt sich davon unbeeindruckt: Ein Partei-Sprecher gab zu Bedenken, dass auf der Home-page lediglich ein Link zu einer anderen Internet-Seite angebracht wurde. Dem läßt sich wenig entgegensetzen, da die CDU das Stück unter der Überschrift »Im Internet für Sie gefunden« anbietet. Dennoch will Sony juristisch weiter gegen die CDU vorgehen. Tatsächlich gibt es Fälle, bei denen bereits Links auf offensichtlich gesetzeswidrige Inhalte untersagt wurden. So hat beispielsweise die Bahn erfolgreich das Entfernen von Links gefordert, in denen auf die verbotene linksradikale Zeitschrift Radikal und darin enthaltene Anleitungen zur Bahn-Sabotage verwiesen wurde.

Mittlerweile hat die CDU allerdings den Link von ihrer Homepage entfernt.


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D I V E R S E  Diverse

23.10.2002 - Bertelsmann international nur noch auf Rang 8

Die Bertelsmann AG ist in der Liste der weltweit größten Medienkonzerne auf den achten Rang zurückgefallen. Der Gütersloher Konzern (Umsatz 2001: 20,036 Milliarden Euro) rangiert nun hinter AOL Time Warner (42,7 Milliarden Euro), Microsoft (31,7 Milliarden Euro), Walt Disney (28,2 Milliarden Euro), Vivendi Universal (28,1 Milliarden Euro), Viacom (25,9 Milliarden Euro), AT&T Comcast (21,7 Milliarden Euro) und den Medienaktivitäten von Sony (21 Milliarden Euro).

Mitte der 90er Jahre war Bertelsmann noch auf Platz 1 gesetzt worden. Bertelsmann selbst bezeichnete in einer Stellungnahme die Untersuchung als »Quatsch-Ranking«, da die Liste auch Unternehmen enthalte, die üblicher-weise nicht als Medienunternehmen definiert werden. Dazu Unternehmens-sprecher Oliver Herrgesell: »Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen«.

Ein weiteres Resultat der Studie unter dem Titel »Wer beherrscht die Medien?« ist die zunehmend starke globale Medienkonzentration. Während die Top-50-Konzerne ihre Umsätze zwischen 1997 und 2001 um 157 Prozent auf 415 Milliarden Euro steigern konnten, konnten die stark fallenden Aktienkurse nicht gebremst werden. Allein AOL Time Warner habe seit seiner Fusion im Jahr 2000 an der Börse 117 Milliarden Euro »vernichtet«. Insgesamt befindet sich die gesamte Branche sich in einer tiefen Identitätskrise.

Die Untersuchung erschien erstmals 1997 im Verlag C.H. Beck.


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