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U R H E B E R R E C H T  Urheberrecht

28.09.2002 - Bundesrat mit Urheberrechtsnovelle unzufrieden

Der Bundesrat beschloss am Freitag zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf zur geplanten Novelle des Urheberrechts: Die Novelle sei nicht geeignet, »die Interessen und Vorschläge der einzelnen Wirtschaftsgruppen ... ausreichend zu berücksichtigen.« Dies ergäbe sich schon aus »den zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen der Unterneh-men und Verbände aus der Informations- und Medienwirtschaft«, so der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer.

Ausdrücklich begrüßt wurden die Änderungsempfehlungen vom Branchenverband Bitkom, der die Novelle schon frühzeitig als unzureichend ablehnte.

Nach Vorstellung des Bundesrates sollen die Urheber künftig technische Schutzmaßnahmen (Digital Rights Management, kurz: DRM) einsetzen. Wer dem nicht nachkommt, soll keine Pauschalvergütungen mehr erhalten.

Ferner sollen Urheberabgaben nur noch auf Geräte erhoben werden, »die erkennbar und primär zur Vornahme von Vervielfältigung bestimmt sind». Nach geltender Rechtsprechung sind dagegen alle Geräte vergütungspflichtig, die sich zum Vervielfältigen geschützter Werke generell eignen.

Indess ist kaum damit zu rechnen, dass sich der Vorschlag durchsetzen wird: Urheberrecht fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Länder haben hier keine Mitspracherechte.


f|m legal & business affairs - Rechtsanwalt Farid Mahmood mit folgenden Beratungsfeldern:
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27.09.2002 - Rechtsberatung über 0190er-Nummern zulässig

Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Anwälte eine Rechtsberatung unter einer 0190-Rufnummer anbieten dürfen (Az.: I ZR 44/00 und 102/00). Anlass der Klage war eine gebührenpflichtige Hotline, bei welcher der Anrufer einfache Sachverhalte rechtlich überprüfen lassen konnte. Dagegen wendeten sich eine Münchner Anwaltskanzlei sowie die Rechts-anwaltskammer Düsseldorf. In der Vorinstanz gaben die Gerichte noch den Klägern Recht, da das Betreiben einer solchen Hotline gegen das Rechts-beratungsgesetz und die Gebührenordnung der Rechtsanwälte verstoße.

Der BGH dagegen hält eine solche Hotline grundsätzlich für zulässig. Aufgrund des gestiegenen spontanen Beratungsbedarfs bestehe ein berechtigtes Interesse an einem solchen Dienst. Allerdings äußerte der BGH dahingehend Bedenken, dass aufgrund der knappen telefonischen Schilderung des Sach-verhalts die juristischer Überprüfung oft zu oberflächlich bleibt und so die Gefahr einer falschen Einschätzung der Rechtslage besteht. Ein generelles Verbot sei allein deshalb aber nicht gerechtfertigt.


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D I V E R S E  Diverse

21.09.2002 - Neues Logo für kopiergeschützte Audio CDs

Die International Federation of the Phonographic Industry IFPI hat ein neues Logo zur Kennzeichnung kopiergeschützte Audio-CDs angekündigt. Das Logo soll es dem Käufer einfacher machen, kopiergeschützte CDs zu erkennen, die sich nicht auf Computern abspielen lassen. Allerdings ist der Einsatz des Logos nicht verbindlich.


Oktober

 

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