Platzhalterf|m legal & business affairs
HomePhilosophieBeratungsfelderLizenzmanagementOnline-BeratungAktuellesTermineHäufige FragenGesetzeReferenzenLinksSuchen
1. Halbjahr
Juni
Mai
April
März
Februar
Januar
Aktuelles Kanzlei für Medien- und Wirtschaftsrecht
Platzhalter April
Info

O N L I N E - R E C H T  Online-Recht

18.04.2003 - Einstweiliger Rechtsschutz gegen Spam gescheitert

Schon im März hat das Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versender von unerwünschten Werbe-E-Mails abgewiesen. Als Begründung führte das Gericht an, nicht jede Spam-Mail sei automatisch rechtswidrig sofern diese »nach ihrem Inhalt lediglich einen vorstellenden Charakter des Leistungsangebots« habe. Diese Entschei-dung stand weitgehend im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung.

Nunmehr hat das Oberlandesgericht Düsseldorf per Beschluss (Aktenzeichen: I-15 W 25/03) die Entscheidung im Ergebnis bestätigt. Zur Rechtsauffassung der Vorinstanz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit solcher unerwünschten Spam-Mails äußerte sich das Gericht allerdings zunächst nicht. Das OLG begründete seine Entscheidung vielmehr damit, dass unerbetene Werbe-E-Mails »mit einem einzigen Klick« sehr leicht zu entfernen seien und die Beeinträchtigung für den Empfänger dadurch eher gering sei. Damit musste das Eilverfahren zwangsläufig scheitern, da dieses für den Antragsteller schwerwiegende Nachteile voraussetzt.

Nun bleibt abzuwarten, ob sich noch weitere Gerichte dieser Rechtsprechung anschließen werden. Sollte sich die Linie der Rechtsprechung ändern, so bleibt den Empfänger von Spam zukünftig wohl nur noch die Möglichkeit, Unter-lassungsansprüche auf dem normalen Gerichtsweg geltend zu machen. Dies dauert entsprechend den Umständen des Einzelfalls in der Regel mehrere Monate. Im Eilverfahren ist dagegen mit einer Entscheidung innerhalb weniger Wochen zu rechnen.


f|m legal & business affairs - Rechtsanwalt Farid Mahmood mit folgenden Beratungsfeldern:
Urheberrecht, Musikrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Online-Recht, Lizenzierung, Gewerblicher Rechtsschutz, Online-Rechtsberatung, Online-Beratung, Lizenzrecht, Lizenzvertrag, Licensing, Clearance, UrhG, MarkenG, UWG, Kennzeichenrecht, IT-Recht, Multimedia-Recht, EDV-Recht, Internet-Recht, Netlaw, Domain-Recht, Domain Names, Cyber-Law, Cyber-Recht, Medienrecht, Software-Recht, Titelschutz, Unlauterkeitsrecht, unlauterer Wettbewerb, Wirtschaftsrecht, Werberecht, Filmrecht, Rechtehandel, Verlagsrecht, Künstlervertrag, Künstler, Musikrecht, Künstlerberatung, Produzentenvertrag, DJ, Bandübernahmevertrag, Bandübernahme, Remixvertrag, Recht, Kanzlei, Würzburg, Zell, Margetshöchheim, Leinach, Zellingen, Karlstadt.
Info

U R H E B E R R E C H T  Urheberrecht

11.04.2003 - Bundestag verabschiedet neues Urheberrecht

Der Bundestag verabschiedete in seiner heutigen Sitzung den »Gesetzes-entwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft«. Damit wird das Umgehen von Kopierschutzsystemen in Kürze hierzulande ebenso verboten sein wie bereits in den USA durch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Die wenigen, noch etwas unklaren Ausnahmensollen nur für private Zwecke und die Forschung gelten. Folglich wurde die neue Regelung vor allem von Seiten der Medienwirtschaft begrüßt.

Der mehrfach überarbeitete Entwurf fand nach den Beratungen im Rechts-ausschuss schließlich die breite Mehrheit im Parlament: Allein die FDP-Frak-tion, die eine »Enteigung« der Wissenschaftsverlage auf Grund des § 52 a befürchtet, stimmte gegen das Gesetz.

Dennoch stellt das Gesetz nur ein Provisorium dar, da alle Parteien noch Ergänzungs- und Reformbedarf sehen. Zunächst sei es darauf angekommen, die überfälligen EU-Vorgaben sowie die dahinter stehenden Vereinbarungen im Rahmen der auf der Ebene der WIPO (World Intellectual Property Organization) getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen, so ein Regierungs-sprecher.

Die Union fordert bereits, die Privatkopie aus »illegalen Quellen« müsse verboten, das alte pauschale Vergütungssystem zurückgefahren und gleich-zeitig die individuelle Lizenzierung mit Hilfe der nun rechtlich geschützten Sys-teme zum Digital Rights Management eingeführt werden. Diese Sichtweise teilen auch die Musikindustrie sowie der Deutsche Multimediaverband (dmmv).

Der jetzt verabschiedete Fassung geht nun in den Bundesrat, der sich mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz voraussichtlich in seiner Sitzung am 23. Mai beschäftigen wird.


 

Über Uns    Kontakt    Impressum