Platzhalterf|m legal & business affairs
HomePhilosophieBeratungsfelderLizenzmanagementOnline-BeratungAktuellesTermineHäufige FragenGesetzeReferenzenLinksSuchen
1. Halbjahr
Juni
Mai
April
März
Februar
Januar
Aktuelles Kanzlei für Medien- und Wirtschaftsrecht
Platzhalter Juni
Info

O N L I N E - R E C H T  Online-Recht

30.06.2003 - BGH stärkt bürgerlichen Namensschutz im Internet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Träger seines bürgerlichen Namens Vorrang gegenüber einem Dritten genießt, der densel-ben Namen als Alias für seine Internetadresse benutzt. Damit kann der Träger seines bürgerlichen Namens die weitere Nutzung des Alias untersagen und die Abtretung der Domain verlangen.

Der BGH gab damit dem Rechtsanwalt Werner Maxem Recht, der seine Kanzlei unter www.maxem.de präsentieren wollte. Seit 1998 unterhält jedoch bereits eine Privatperson eine private Homepage unter genau dieser Adresse. Den Namen »Maxem« leitete diese aus den Vornamen des Großvaters, ihres Vaters und dem eigenen Vornamen ab (Max, Erhardt, Matthias).

Das Gericht hob die Urteile der Vorinstanzen auf und gab der Klage im wesentlichen statt. Es sah in der Verwendung einen unbefugten Namens-gebrauch und untersagte daher der Beklagten die weitere Verwendung des Domain-Namens »maxem.de«. Im Prinzip hätte folglich jeder mit dem gleichen Nachnamen gegen die Internetadresse vorgehen können. Denn das Namensrecht schütze Pseudonyme nur, so der BGH, sofern sein Träger sich im Alltag tatsächlich so nenne und mit diesem Alias eine gewisse Verkehrsgeltung erlangt habe.

Das Urteil ist juristisch nicht zu beanstanden, da der jetzige 'Besitzer' keinerlei Kennzeichen- oder Namensrechte für die Domain hat. Die Auswirkungen dürf-ten für die Netzwelt indes unabsehbare Folgen haben: Jede Domain-Adresse ohne eigene Kennzeichen- oder Namensrechte birgt gegebenenfalls die Gefahr einer Namenschutzverletzung in sich.


f|m legal & business affairs - Rechtsanwalt Farid Mahmood mit folgenden Beratungsfeldern:
Urheberrecht, Musikrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Online-Recht, Lizenzierung, Gewerblicher Rechtsschutz, Online-Rechtsberatung, Online-Beratung, Lizenzrecht, Lizenzvertrag, Licensing, Clearance, UrhG, MarkenG, UWG, Kennzeichenrecht, IT-Recht, Multimedia-Recht, EDV-Recht, Internet-Recht, Netlaw, Domain-Recht, Domain Names, Cyber-Law, Cyber-Recht, Medienrecht, Software-Recht, Titelschutz, Unlauterkeitsrecht, unlauterer Wettbewerb, Wirtschaftsrecht, Werberecht, Filmrecht, Rechtehandel, Verlagsrecht, Künstlervertrag, Künstler, Musikrecht, Künstlerberatung, Produzentenvertrag, DJ, Bandübernahmevertrag, Bandübernahme, Remixvertrag, Recht, Kanzlei, Würzburg, Zell, Margetshöchheim, Leinach, Zellingen, Karlstadt.
Info

U R H E B E R R E C H T  Urheberrecht

26.06.2003 - Neues Urheberrecht unmittelbar vor Verabschiedung

Wenn alles nach Plan läuft, wird kommende Woche im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag das neue Gesetz zur Regelung des Urheber-rechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Laut der medienpoliti-schen Sprecherin der Grünen, Grietje Bettin, sei die Zustimmung der drei Plenen diesmal reine Formsache. Dies wird bei der zweiten Stufe des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahresende wohl kaum so bleiben, geht es dann doch um die heiklen Themen 'Privatkopien', 'Kopierschutz' und die Urhe-berrechtsabgabe auf Geräte.

So hat sich die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses auf den Kom-promiss verständigt, Privatkopien künftig dann nicht mehr zuzulassen wenn der Nutzer sicher weiß, dass er eine illegale Vorlage benutzt. Ist dies aller-dings nicht offensichtlich, so soll alles wie gehabt bleiben. Im Einzelnen soll die von der Arbeitsgruppe favorisierte Änderung in § 53 Abs. 1 UrhG wie folgt lauten: »Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage ver-wendet wird.«

Ob die Regelung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.


Info

U R H E B E R R E C H T  Urheberrecht

08.06.2003 - Streit um Poster von Hundertwasser-Haus

Das Großhandelsunternehmen Metro unterlag vor dem Bundesgerichtshof BGH im Prozess um den Verkauf von Postern des Wiener »Hundertwasser-Hauses«. Metro benötigt demnach für den Vertrieb des Posters mit der Aufnahme des Wiener Hundertwasser-Hauses die Zustimmung des vor drei Jahren verstorbenen Malers oder der als Erbin eingesetzten Hundertwasser-Stiftung. Metro vertrat die Auffassung, eine Genehmigung sei nicht erforderlich, da »Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden« auch ohne Zustimmung des Urhebers fotografiert und entsprechende Abzüge hergestellt und kommerziell vertrieben werden dürften (so genannte »Panoramafreiheit«). Nach Meinung des BGH gilt die »Panoramafreiheit« indes nur für Ansichten von einem öffentlich zugänglichen Ort aus. Der von der Metro zum Preis von 199 Mark verkaufte Kunstdruck zeige jedoch ein Foto, das von einer Wohnung aufgenommen worden sei.


Info

T E L E K O M M U N I K A T I O N S R E C H T Telekommunikationsrecht

06.06.2003 - Bundestag beschließt Gesetz gegen den Mißbrauch von 0190- und 0900-Nummern

Der Bundestag hat heute einstimmig ein Gesetz beschlossen, mit dem Verbraucher zukünftig besser vor Missbrauch durch 0190- und 0900-Nummern geschützt werden sollen. Politiker aller Parteien betonten, dieses Gesetz sei ein entscheidender Schritt, die Rechte der Verbraucher weiter zu stärken. Der Opposition sind die Regelungen aber noch nicht umfassend genug, sie sieht weiteren Handlungsbedarf.

Kernelement des Gesetzes ist die Begrenzung der Anrufkosten für 0190- und 0900-Nummern auf maximal 2 Euro pro Minute, nach längstends einer Stunde Verbindungsdauer muss die Verbindung gekappt werden. Der Verbraucher muss außerdem vor Beginn jeder Verbindung über die genauen Telefon-entgelte informiert werden. Diese Pflicht gilt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Mehrwertdienstleistungen im Mobilfunk. Unseriösen Anbietern, welche die Bestimmungen nicht einhalten, droht zukünftig im Falle eines Missbrauchs eine Strafe von 100.000 Euro.

Bekämpft wird auch der Missbrauch von so genannten 'Dialern', die sich bislang oft vom Nutzer unbemerkt im Computer installieren und teure 0190-Nummern anwählen. Solche Programme sind in Zukunft registrierungspflicht. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, es soll im Juli in Kraft treten.


 

Über Uns    Kontakt    Impressum