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Aktuelles Kanzlei für Medien- und Wirtschaftsrecht

November
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O N L I N E - R E C H T  Online-Recht

29.11.2003 - Domainurteil zu Städtenamen rechtskräftig


Die Verwendung der Webadresse 'tauchschule-dortmund.de' bleibt unzulässig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) zurückgewiesen. Nach Ansicht des BGH hat die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordere die "Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung" eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

Das OLG hatte seine Entscheidung mit den Interessen des Verbaucherschutzes begründet: Aufgrund der Kombination von Tauchschule und dem Städtenamen müssten die Verbraucher davon ausgehen, dass es sich bei dem Domain-Inhaber um den größten Anbieter von Tauchkursen in Dortmund handle. Bereits in der Vorinstanz vor dem Landgericht Dortmund hatte der Domain-Inhaber verloren. Das Landgericht sah allerdings noch eine Ausbeutung des guten Rufes der Stadt Dortmund als renommierte Sportstadt mit zahlreichen Olympiasiegern.

Ursprünglich war erwartet worden, dass die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg haben würde, da aufgrund der Vielzahl von Webadressen mit Städte- und Gemeindenamen eine Grundsatzentscheidung längst überfällig schien. Insoweit kam die Entscheidung für die Mehrzahl der Juristen überraschend.


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U R H E B E R R E C H T  Urheberrecht

14.11.2003 - VG Wort verklagt Fujitsu-Siemens


Die Verwertungsgesellschaft VG Wort klagt ihre Forderung gegen Fujitsu-Siemens nach Urheber-rechtsabgaben für PCs stellvertretend für die gesamte Branche bei Gericht ein. Die VG Wort fordert für jeden Computer, der in Deutschland seit Anfang 2001 verkauft wurde, eine Urheberrechtsabgabe von 30 Euro. Nach Angaben von Bitkom beläuft sich die Summe bislang auf über 500 Millionen Euro.

"Eine Abgabe auf PCs ist in keiner Weise gerechtfertigt.", kommentiert Bernhard Rohleder, Geschäftsführungsvorsitzender der Bitkom, da es "für PCs es Technologien gibt, die eine individuelle Vergütung der Urheber problemlos möglich machen. Durch die geforderten Pauschalabgaben würde ein riesiges Umverteilungssystem in Gang gesetzt, das mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun hat".

Diese Aussage deckt sich mit den Bestrebungen der IT-Branche, das Verwertungssystem für digitale Medien grundsätzlich von kollektiven Pauschalabgaben auf individuelle Abrechnung per Digital Rights Management umzustellen. Dem steht das Argument der Verwertungsgesellschaften gegenüber, dass nur durch diese Pauschalabgaben auch in Zukunft gewährleistet wird, dass der Endverbraucher zu privaten Zwecke Kopien anfertigen könne.

Die Bitkom hatte vor kurzem erst eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die deutschen Urheberrechtsabgaben eingereicht. Der Verband plädiert auch beim "2. Korb" der Novellierung des Urheberrechts für eine generelle Abschaffung der Abgaben und den Übergang zu individuellen, DRM-gestützten Abrechnungen.


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