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U R H E B E R R E C H T   Urheberrecht

13.09.2003 - Neues Urheberrecht in Kraft getreten

Nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute die Anfang Juli 2003 beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft getreten. Die Gesetzesnovelle bringt für die Verbraucher weitreichende Änderungen mit sich. So ist insbesondere das »Recht auf Privatkopie« des bisherigen Paragraphen 53 UrhG stark beschnitten worden. So dürfen kopiergeschützte digitale Medien auch im Rahmen des Privatgebrauchs nicht länger vervielfältigt werden. Zuwiderhandlungen können jedoch ausschließlich zivilrechtlich verfolgt werden, strafbar ist die Umgehung bislang nicht. Das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu kommerziellen Zwecken hingegen ist künftig ein Straftatbestand. Ebenfalls untersagt durch das neue Gesetz ist die Herstellung, der Vertrieb und das Bewerben von Software, die Kopierschutzmaßnahmen überwinden kann. Gemäß Paragraph 95d des neuen Gesetzes müssen kopiergeschützte Werke künftig deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.

Auch das so genannte »File Sharing« kopiergeschützter CDs (z.B. bei Tauschbörsen wie KaZaA und eDonkey) soll zukünftig unterbunden werden: So erlaubt die Änderung des Paragraphen 53 UrhG nur noch die Weitergabe solcher Privatkopien, die nicht aus »offensichtlich rechtswidrigen Quellen« stammen.

Die jetzt in Kraft getretene Novelle scheint jedoch erst eine Wegmarke auf dem Weg hin zu einer umfassenden Änderung des Urheberrechts zu sein. Bundesjustizministerin Zypries gab in einer Pressemitteilung bereits bekannt, dass in dieser Legislaturperiode noch viel geplant sei. Die Beratungen über den so genannten »zweiten Korb« der Urheberrechtsreform beginnen bereits nächste Woche.


f|m legal & business affairs - Rechtsanwalt Farid Mahmood mit folgenden Beratungsfeldern:
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