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J U R I S T I S C H E S D I C K I C H T
Online-Recht, IT-Recht, EDV-Recht, Multimedia-Recht, Computer-Recht oder auch Netlaw und Cyberlaw - alles Bezeichnungen für ein immer noch neues und relativ junges Rechtsgebiet. Genauso vielfältig und uneinheitlich wie diese Begriffe ist auch das Rechtsgebiet selbst: Es mangelt an klaren, einheitlichen Gesetzen was zwangsläufig zu einer starken Dominanz des so genannten 'Richterrechts' (auch 'Case-Law' genannt) führt. Die Fülle ineinandergreifender Regelungen, Einzelgesetze und Gerichtsentscheidungen sind für den juris-tischen Laien kaum mehr überschaubar:
Teledienstegesetz (TDG), Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV), E-Commerce-Richtlinie, Fernabsatzgesetz, Jugendschutzgesetz (JuSchG), Signaturgesetz (SiG) und das Wettbewerbsrecht (UWG) sind nur einige der Wichtigsten.
Schon deshalb ist im Online-Recht eine fundierte Beratung unerlässlich - denn das Internet bietet nicht nur eine nahezu unendliche Zahl von potentiellen Interessenten, sondern fast ebenso viele Mitbewerber und Konkurrenten, die Rechtsverletzungen in der Regel mittels kostenpflichtiger Abmahnungen ahnden. Denn die immer noch propagierte These, die das Internet als 'rechtsfreien Raum' begreift, ist schon längst überholt und kann sich dann schnell als teurer Irrtum erweisen.
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f|m legal & business affairs - Rechtsanwalt Farid Mahmood mit folgenden Beratungsfeldern:
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