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M U S T E R U N D M O D E L L E
Im Rahmen eines immer härteren Wettbewerbs gewinnt auch der Schutz von Mustern und Modellen zunehmend an Bedeutung.
Oft ist die gestalterische Tätigkeit des Designers mit großem zeitlichen und hohem finanziellen Aufwand verbunden. Die direkte Übernahme von Design und Gestaltung durch die Konkurrenz spart dieser wertvolle Ressourcen und verschafft ihr so entscheidende Wettbewerbsvorteile.
Wir beraten Sie, ob Ihre Muster und Modelle im Rahmen des Geschmacks-musterrechts schutzfähig sind. Im Anschluss übernehmen wir für Sie die An-meldung und Eintragung dieser Geschmacksmuster. Optional bieten wir Ihnen die Überwachung Ihrer Geschmacksmuster an, um Sie vor Verletzungshand-lungen Dritter zu schützen. Dabei kümmern wir uns auch um die Verlängerung der Schutzfristen. Auch im Rahmen des Geschmacksmusterrechts vertreten wir Sie selbstverständlich in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
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f|m legal & business affairs - Rechtsanwalt Farid Mahmood mit folgenden Beratungsfeldern:
Kanzlei, Recht, Würzburg, Zell Margetshöchheim, Leinach, Zellingen, Karlstadt, Urheberrecht, UrhG, Kennzeichenrecht, Markenrecht, MarkenG, Multimedia-Recht, IT-Recht, Online-Recht, EDV-Recht, Internet-Recht, Netlaw, Multimedia-Recht, Domain-Recht, Domaingrabbing, Cyber-Law, Cyber-Recht, Software-Recht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Titelschutz, Unlauterkeitsrecht, Unlauterer Wettbewerb, UWG, Medienrecht, Werberecht, Musiker, Musikrecht, Filmrecht, Verlagsrecht, Künstlervertrag, Künstler, Künstlerberatung, Produzentenvertrag, DJ, Bandübernahmevertrag, Bandübernahme, Remixvertrag, Lizenzvertrag, Lizenzierung, Rechtehandel.
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