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U R H E B E R R E C H T  Urheberrecht

27.03.2003 - Wissenschaftsverlage gegen Reform des Urheberrecht

Deutsche Wissenschaftsverlage sprechen sich gegen die Reform des Urheberrechts aus. Kernpunkt der Forderungen der gemeinsamen »Initiative Verlage und Wissenschaftler für ein faires Urheberrecht« des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger ist die ersatzlosen Streichung des § 52a aus der geplanten Urheber-rechtsnovelle.

Mit der Novelle, so die Initiative, gehe die Bundesregierung weit über die von der EU geforderte Harmonisierung des Urheberrechts hinaus. Würde der § 52a wie vorgesehen umgesetzt so bräuchten Bibliotheken nur noch ein Lehrbuch oder eine Fachzeitschrift zu erwerben, um die Netzwerke aller Universitäten in Deutschland mit digitalen Kopien zu versorgen. Denn durch den Paragrafen soll die bisher zulässige Vervielfältigung geschützter Werke zu nichtkommerziellen Zwecken in Unterricht und Forschung analog auf die digitale Nutzung im Intranet übertragen werden. Dies bedrohe die Existenz der Verlage in er-heblichem Umfang.

Bundesjustizminsterin Brigitte Zypries weist die Argumente indes zurück: Der Wortlaut der angegriffenen Regelung beschränkt die Nutzung ausschließlich auf »einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen«. Die Rechteinhaber erhalten dafür eine angemessene Vergütung. »Von Bibliotheken«, so Zypries, sei in diesem Zusammenhang »überhaupt nicht die Rede«.

Dies kann die Initiative indes nicht zufriedenstellen: Auf ihrer Website und mit Anzeigen in Tageszeitungen macht sie gegen das Unterrichts- und For-schungsprivileg im neuen Urheberrecht mobil.


f|m legal & business affairs - Rechtsanwalt Farid Mahmood mit folgenden Beratungsfeldern:
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O N L I N E - R E C H T  Online-Recht

03.03.2003 - Strafen für Hacker sollen EU-weit vereinheitlicht wer-den

Der EU-Ministerrat plädiert für eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung gegen Angriffe von Hackern auf IT-Systeme in EU-Mitgliedsländern. Am Frei-tag wurde von den zuständigen Justiz- und Innenministerien ein entspre-chendes Rahmenwerk verabschiedet. Demnach ist vorgesehen, bei schweren Fällen des Verbreitens von Viren und des unberechtigten Eindrin-gens in Computersysteme und Datennetze durch Banden der organisierten Kriminalität Gefängnisstrafen von zwei bis fünf Jahren festzulegen. Einzeltäter müssen mit Strafen zwischen einem und drei Jahren rechnen.

Der Vorschlag für den Rahmenbeschluss liegt dem Ministerrat bereits seit vergangenem Jahr vor, stieß bei seiner Vorlage aber auf heftige Kritik: Der Entwurf gaukele einerseits eine falsche Sicherheit durch die Androhung von hohen Haftstrafen vor, während andererseits die Anbieter von Sicherheits-lösungen von schärferen Haftungsregelungen verschont blieben und daher zu wenig Druck erzeugt würde, die geltenden Sicherheitsmaßstäbe zu verbes-sern, argumentierte beispielsweise CCC-Sprecher Andy Müller-Ma guhn.


 

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